Wichtige Fragen im Überblick
Fragen die häufig Existenzgründer uns Experten gestellt wurden, haben wir kurz zusammengefasst.
Der AVGS finanziert das Coaching, nicht Deine Gründung selbst. Für den eigentlichen Start kommen eigenes Erspartes, Bankkredite, KfW-Förderdarlehen oder regionale Mikrokredite infrage. Welche Kombination zu Dir passt, klären wir im Coaching.
Wir klären Deine Idee, rechnen Kosten und Einnahmen durch, entwickeln Deine Kundengewinnung und gehen Rechtsform, Steuern und Versicherungen durch. Zusätzlich bereiten wir Dich auf Gespräche mit Bank oder Förderstelle vor.
Für Menschen, die ALG I oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen, arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich selbständig machen möchten. Ob ein AVGS bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit Stralsund oder Dein Jobcenter im Einzelfall.
Sprich Deine zuständige Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit Stralsund oder dem Jobcenter an. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Behörde entscheidet nach Ermessen. Wir bereiten Dich vor und unterstützen Dich beim Antrag.
Bei bewilligtem AVGS ist die geförderte Maßnahme für Dich kostenfrei, wir rechnen direkt mit der Behörde ab. Ohne bewilligten Gutschein wäre ein vergleichbares Coaching kostenpflichtig.
Das kann sich lohnen, mit rund 1,5 Millionen Tagesgästen jährlich ist die Nachfrage groß, aber auch saisonal geprägt und umkämpft. Ob Deine konkrete Idee dort einen Markt findet, prüfen wir im Coaching gemeinsam, statt es zu unterstellen.
Ein durchdachter Businessplan und eine nachvollziehbare Finanzplanung helfen bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss. Garantieren können wir eine Bewilligung nicht, die Entscheidung trifft die Agentur.
Stralsund ist deutlich kleiner als Rostock, hat aber mit UNESCO-Weltkulturerbe-Status und rund 1,5 Millionen Tagesgästen jährlich eine für seine Größe außergewöhnliche Tourismusdichte. Rostock punktet dagegen mit Universität, Industrie und einem deutlich größeren Hafen.