Wichtige Fragen im Überblick
Fragen die häufig Existenzgründer uns Experten gestellt wurden, haben wir kurz zusammengefasst.
Ein individuelles Einzelcoaching für alle, die sich in Flensburg selbständig machen wollen und dafür einen AVGS-Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten. Ist der Gutschein bewilligt, entstehen Dir keine Kosten. Begleitet werden Dein Businessplan, Deine Finanzplanung und der Förderantrag.
Für alle, die ALG I oder Bürgergeld beziehen, arbeitssuchend gemeldet sind oder sich beruflich neu orientieren möchten. Ob Du einen AVGS erhältst, entscheidet die Agentur für Arbeit Flensburg oder Dein Jobcenter im Einzelfall.
Sprich Deine zuständige Person bei der Agentur für Arbeit Flensburg direkt an. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Wir unterstützen Dich beim Antrag und bereiten Dich auf das Gespräch vor.
Nein, sobald Dein AVGS bewilligt ist. Es gibt weder versteckte Gebühren noch spätere Nachforderungen.
Ja. Dein Businessplan wird so gestaltet, dass er sowohl vor der Agentur für Arbeit als auch bei Banken oder der KfW besteht.
Ein durchdachter Businessplan und eine realistische Finanzplanung erhöhen die Erfolgsaussichten beim Antrag auf Gründungszuschuss erfahrungsgemäß deutlich. Eine Garantie kann es dennoch nicht geben, die Entscheidung trifft die Agentur.
Unser Schwerpunkt liegt auf dem AVGS geförderten Gründercoaching. Viele Fragen, die klassischerweise bei einer Unternehmensberatung in Flensburg landen, etwa zu Rechtsform, Finanzierung oder Marketing, beantworten wir im Rahmen dieses Coachings ohnehin mit.
Für viele Branchen ja, insbesondere im Handel, im Tourismus und in grenznahen Dienstleistungen. Ob das für Deine Idee relevant ist, besprechen wir im Coaching konkret.