Wichtige Fragen im Überblick
Fragen die häufig Existenzgründer uns Experten gestellt wurden, haben wir kurz zusammengefasst.
Ein individuelles Einzelcoaching für alle, die sich in Aachen selbstständig machen wollen und dafür einen AVGS-Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten. Ist der Gutschein bewilligt, entstehen Dir keine Kosten. Begleitet werden Dein Businessplan, Deine Finanzplanung und der Förderantrag.
Wir entwickeln Deine Idee weiter, analysieren den Markt in Aachen und der grenznahen Region, erstellen Deinen Businessplan und klären Rechtsform, Steuern sowie Versicherungen. Zusätzlich bereiten wir Dich auf Gespräche mit Bank oder Förderstelle vor.
Für alle, die ALG I oder Bürgergeld beziehen, arbeitssuchend gemeldet sind oder sich beruflich neu orientieren möchten. Ob Du einen AVGS erhältst, entscheidet die Agentur für Arbeit Aachen-Düren oder Dein Jobcenter im Einzelfall.
Sprich Deine zuständige Person bei der Agentur für Arbeit Aachen-Düren direkt an. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Wir unterstützen Dich beim Antrag und bereiten Dich auf das Gespräch vor.
Nein, sobald Dein AVGS bewilligt ist. Es gibt weder versteckte Gebühren noch spätere Nachforderungen.
Ja. Dein Businessplan wird so gestaltet, dass er sowohl vor der Agentur für Arbeit als auch bei Banken oder der KfW besteht.
Ein durchdachter Businessplan und eine realistische Finanzplanung erhöhen die Erfolgsaussichten beim Antrag auf Gründungszuschuss erfahrungsgemäß deutlich. Eine Garantie kann es dennoch nicht geben, die Entscheidung trifft die Agentur.
Vor allem die Lage im Dreiländereck sowie die Nähe zur RWTH Aachen und die GründerRegion Aachen, ein Netzwerk aus 15 Trägern, das Gründerinnen und Gründer seit über 25 Jahren gezielt unterstützt. Wenn Deine Idee davon profitieren kann, arbeiten wir das im Coaching gezielt heraus.
Ja. Die IHK Aachen deckt die gesamte Städteregion Aachen sowie die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg ab.