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Das Einstiegsgeld ist eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch 2. Solltest Du also Bürgergeld(ehemals ALG 2) beziehen, kannst Du für die Planung Deiner eigenen Firma zusätzlich beantragen. Das Einstiegsgeld kann sowohl für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch ein Anstellungsverhältnis als auch für eine Existenzgründung beansprucht werden.
Sich selbständig machen – das kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für die Gründung reicht meist eine Gewerbeanmeldung aus. Für eine erfolgreiche Selbständigkeit ist jedoch die richtige Planung wichtig. Vom Businessplan über die Finanzierung bis hin zu Genehmigungen und Versicherungen: Wir zeigen alle Schritte für Deine Gründung.
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as Einstiegsgeld und der Gründungszuschuss sind beides staatliche Förderinstrumente in Deutschland, die den Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen sollen, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer Zielgruppe, ihren Voraussetzungen und ihrer Ausgestaltung. Das Einstiegsgeld richtet sich an Personen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, also Bürgergeld-Empfänger sind. Es dient in erster Linie dazu, den Übergang aus der Grundsicherung zu erleichtern und kann sowohl bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als auch bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gewährt werden. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist nicht festgelegt, sondern wird individuell vom Jobcenter bestimmt und zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt. Die Förderung kann in der Regel bis zu 24 Monate dauern, wobei kein Rechtsanspruch besteht, da es sich um eine Ermessensleistung handelt.
Der Gründungszuschuss hingegen richtet sich an Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und von der Agentur für Arbeit betreut werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen und ein tragfähiges Gründungskonzept vorgelegt wird, das von einer fachkundigen Stelle bestätigt wird. Im Unterschied zum Einstiegsgeld ist die Förderung beim Gründungszuschuss klar strukturiert: In der ersten Phase wird das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus ein pauschaler Zuschlag von 300 Euro monatlich für sechs Monate gezahlt. In einer zweiten Phase können weitere neun Monate lang 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt werden. Insgesamt ist die Förderdauer damit auf maximal 15 Monate begrenzt. Auch hier handelt es sich formal um eine Ermessensleistung, allerdings sind die Rahmenbedingungen deutlich standardisierter.
Allgemein lässt sich sagen, dass das Einstiegsgeld vor allem der sozialen Absicherung von Personen mit geringem Einkommen dient und den Weg aus der Grundsicherung unterstützen soll, während der Gründungszuschuss gezielt auf die Förderung tragfähiger Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus ausgerichtet ist und höhere Anforderungen an die Vorbereitung und Erfolgsaussichten der Selbstständigkeit stellt.
Ein Businessplan zwingt Dich dazu, Deine Geschäftsidee klar zu formulieren. Du musst deine Vision, Mission und Ziele definieren. Dies hilft dir, einen klaren Fokus zu behalten und sicherzustellen, dass alle Aspekte deines Unternehmens auf diese Ziele ausgerichtet sind. Ein gut strukturierter Plan gibt dir eine Roadmap, die dir hilft, auf Kurs zu bleiben.
Da Einstiegsgeld ist eine Förderung für Existenzgründer, welcher Deine Lebenserhaltungskosten zu Beginn deiner Existenzgründung decken soll.
Wenn Du Kapital benötigst, sei es von Banken, Investoren oder anderen Finanzierungsquellen, ist ein Businessplan unerlässlich. Er zeigt potenziellen Geldgebern, dass du deine Hausaufgaben gemacht hast und dass Dein Unternehmen eine realistische Chance auf Erfolg hat. Ein detaillierter Finanzplan, der Einnahmen, Ausgaben, Cashflow und Gewinnprognosen umfasst, ist besonders wichtig, um das Vertrauen von Investoren zu gewinnen.
Das Einstiegsgeld ist abhängig vom individuellen Regelsatzes beim Bürgergeld einer Person. Grundsätzlich beträgt es 50 Prozent des gezahlten ALG-2-Betrags.
Bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit kann das Einstiegsgeld bis zu 24 Monaten gewährleistet werden. Dabei muss der Antrag unbedingt vor Antritt der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.
| Lebensumstände | Bürgergeld | mit Einstiegsgeld |
|---|---|---|
| Partner mind. 18 Jahre | 506 € | 759 € |
| Single, Alleinerziehend | 563 € | 845 € |
Das Einstiegsgeld ist abhängig vom individuellen Regelsatzes beim Bürgergeld einer Person. Grundsätzlich beträgt es 50 Prozent des gezahlten ALG-2-Betrags.
Bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit kann das Einstiegsgeld bis zu 24 Monaten gewährleistet werden. Dabei muss der Antrag unbedingt vor Antritt der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.
Der Investitionszuschuss liegt im Ermessen des Jobcenters. Einen rechtlichen Anspruch hat der Bürgergeld-Empfänger nicht.
Der Businessplan ist der Fahrplan für Gründer. Aber auch ein Muss für Banken und Förderer wie z.B. die Agentur für Arbeit. Gemeinsam erstellen wir einen Businessplan, der von allen Institutionen anerkannt ist.
Für eine erfolgreiche Förderung sollte die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt werden. Hierbei müssen mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche anfallen.
Durch Deine Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Du zukünftig nicht mehr auf das Bürgergeld angewiesen bist. Eine fachkundige Sellungnahme bestätigt diese Eignung zusätzlich.
Für eine erfolgreiche Beantragung des Einstiegsgeldes benötigst Du eine fachkundige Stellungnahme, einen Businessplan (Text- und Zahlenteil), einen Lebenslauf, einen Nachweis über Deine fachlichen Qualifikationen,
In nur 30 Sekunden finden wir gemeinsam heraus, ob Deine Existenzgründung mit dem Einstiegsgeld gefördert werden kann. Dazu können wir in einem kurzen Analyse- & Strategiegespräch Dir aufzeigen wo Dein Potential liegt und ob Du für ein mögliches AVGS Gründercoaching geeignet bist.
In Deinem individuellen Gründercoaching, bereite wir Dichtauf Deine Selbständigeit vor. Hierbei erhältst Du nicht nur wichtiges Unternehmerwissen, sondern auch alle notwendigen Unterlegen die Du für das Einstiegsgeld benötigst.
Solltest Du Antragsberechtigt sein, können wir gemeinsam das Einstiegsgeld beantragen. In unserer AVGS Gründercoaching erhältst Du kostenlos über einen AVGS-Gutschein von der Agentur für Arbeit alle notwendigen Unterlagen, die für die Beantragung des Einstiegsgeldes notwendig sind.
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Wir unterstützen Dich auf Deinem Weg zur Selbständigkeit und das völlig kostenfrei mit mit einem AVGS-Gutschein vom Arbeitsamt.
Das hängt größtenteils von der gewählten Rechtsform und Deinem Geschäftsmodell ab. Startest Du beispielsweise als Einzelunternehmen, musst Du lediglich ein Gewerbe anmelden (30-60 €). Zur Gründung einer UG wird es schon teurer; hier fallen zusätzlich Notarkosten (abhängig von der Anzahl der Gesellschafter und des Stammkapitals) und die Anmeldung im Handelsregister (250 € aufwärts) an. Für eine GmbH musst Du weiterhin mindestens 12.500 € von den 25.000 € Stammkapital sofort einbezahlen. Neben den Gründungskosten solltest Du weiterhin an Dinge wie Geschäftsausstattung oder Maschinen denken.
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