Wichtige Fragen im Überblick
Fragen die häufig Existenzgründer uns Experten gestellt wurden, haben wir kurz zusammengefasst.
Ein AVGS Gründercoaching ist eine Coaching-Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit. Über einen AVGS-Gutschein, den Du von der Agentur für Arbeit erhältst, wenn Du ALG I oder Bürgergeld beziehst, kannst Du Dich kostenlos von einem Gründungsberater begleiten lassen.
Von Malern und Elektrikern über Tischler, Dachdecker und Heizungsbauer bis zu Garten- und Landschaftsbauern haben wir Gründerinnen und Gründer aus einer großen Bandbreite an Gewerken begleitet, mit jeweils individuell angepassten Coaching-Inhalten.
In der Regel dauert ein Gründercoaching zwischen vier und sechs Wochen. Solltest Du es zügiger benötigen, ist eine Durchführung auch innerhalb von zwei Wochen möglich.
Zunächst besprechen wir Deine Gründungsidee im Erstgespräch. Danach holen wir ein Angebot auf einen AVGS-Gutschein ein, das Du bei der Agentur für Arbeit einreichst. Sobald der Gutschein bewilligt ist, startet Dein Gründercoaching kostenlos.
Wir erstellen Dir gerne ein individuelles Angebot auf einen AVGS-Gutschein und begleiten Dich während des Antragsprozesses. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde.
Du kannst einen AVGS beantragen, wenn Du mindestens einen Tag ALG I oder Bürgergeld beziehst. Auch wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, hat die Möglichkeit, einen AVGS zu beantragen.