Wichtige Fragen im Überblick
Fragen die häufig Existenzgründer uns Experten gestellt wurden, haben wir kurz zusammengefasst.
Wir entwickeln Deinen Businessplan gemeinsam mit Dir, im Rahmen des AVGS Gründercoachings, mit realistischen Marktannahmen und einer nachvollziehbaren Finanzplanung. Bei bewilligtem AVGS ist das für Dich kostenfrei.
Wir klären Deine Idee, rechnen Kosten und Einnahmen durch, entwickeln Deine Kundengewinnung und gehen Rechtsform, Steuern und Versicherungen durch. Zusätzlich bereiten wir Dich auf Gespräche mit Bank oder Förderstelle vor.
Für Menschen, die ALG I oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen, arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich selbständig machen möchten. Ob ein AVGS bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit Mainz oder Dein Jobcenter im Einzelfall.
Sprich Deine zuständige Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit Mainz oder dem Jobcenter an. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Behörde entscheidet nach Ermessen. Wir bereiten Dich vor und unterstützen Dich beim Antrag.
Bei bewilligtem AVGS ist die geförderte Maßnahme für Dich kostenfrei, wir rechnen direkt mit der Behörde ab. Ohne bewilligten Gutschein wäre ein vergleichbares Coaching kostenpflichtig.
Ja, sofern Du die grundsätzlichen AVGS-Voraussetzungen erfüllst, also zum Beispiel arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bist. Wir haben Erfahrung darin, wissenschaftliche oder technische Ideen in ein verständliches Geschäftsmodell zu übersetzen.
Ein durchdachter Businessplan und eine nachvollziehbare Finanzplanung helfen bei der Antragstellung auf Gründungszuschuss. Garantieren können wir eine Bewilligung nicht, die Entscheidung trifft die Agentur.