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Der Beitrag in der PKV ist von Deinem Alter, deiner Gesundheit und deinem Tarif abhängig.
In der PKV erhältst du mit einem guten Tarif die bestmögliche medizinische Versorgung in Deutschland.
In der PKV benötigt jeder zu versichernde Person einen eigenen Vertrag. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es hier nicht.
Durch die Wahl eines richtigen Tarifes, bleiben die Beiträge auch im Alter bezahlbar.
Der Wechsel von der PKV in die GKV ist bedingt möglich.
Nutze unsere kostenlose professionelle Online-Beratung
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Bei der privaten Krankenversicherung erhätst Du als Versicherter genau die Leistungen, die Du vor Vertragsabschluss mit der Gesellschaft vereinbart hast. In der PKV gibt es keine Regelversorgung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag orientiert sich auch nicht an Deinem Einkommen als Selbständiger.
Deshalb sind die Beiträge der Selbständigen je nachdem, welcher Leistungsumfang gewählt wurde fallen die Beiträge entweder höher oder niedriger aus.
Neben der privaten Krankenversicherung musst Du eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
Eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ist zwar keine Pflicht, sollte aber von jedem Existenzgründer abgeschlossen werden.
Jede Versicherungsgesellschaft führt bei jeder Antragsprüfung eine Risikoprüfung durch, indem sie das Alter und den Gesundheitszustand abfragt. Hierbei wird geprüft, inwieweit Kosten auf die Gesellschaft zukommen könnten und kalkulieren dementsprechend Deine Versicherungsprämie. Hier kann je nach Gesundheitszustand auch ein Risikozuschlag fällig werden.
Jede Versicherungsgesellschaft hat seine eigenen Annahmerichtlinien in der PKV. Deshalb sollte eine Risikoprüfung immer anonym bei verschiedenen Anbietern durchgeführt werden. So vermeidest Du unnötige Risikozuschläge, die Du vielleicht bei anderen Versicherungsgesellschaften nicht gezahlt hättest. Du möchtest eine anonyme Riskioprüfung durchführen? Dann lass es uns gemeinsam tun!
Als Arbeitnehmer kannst du nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn dein jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.
Im Jahr 2025 beträgt diese Grenze 73.800 Euro pro Jahr (zum Vergleich: 2024 lag sie bei 69.300 Euro). Das entspricht einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von 6.150 Euro (2024: 5.775 Euro). Zur Berechnung zählen auch regelmäßig gezahlte Entgeltbestandteile wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Einmalige oder erfolgsabhängige Sonderzahlungen, z. B. Gewinnausschüttungen, werden dagegen nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit ist, dass du diese Einkommensgrenze für mindestens zwölf Monate überschreitest. Die frühere Regelung, die einen Verbleib in der GKV für drei Jahre nach erstmaligem Überschreiten der Grenze vorschrieb, ist entfallen.
Entscheidest du dich als versicherungsfreier Angestellter für die PKV, beteiligt sich dein Arbeitgeber weiterhin am Beitrag. Der Zuschuss ist jedoch gedeckelt und beträgt maximal die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. Für 2025 liegt dieser Höchstzuschuss bei 471,32 Euro pro Monat. Damit der Zuschuss gewährt wird, musst du deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung deiner privaten Krankenversicherung vorlegen.
Falls du zusätzlich einen Minijob ausübst, gelten besondere Regelungen, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Wer Fokus auf eine bessere medizinische Versorgung legt, schnellere Behandlungen möchte und gerne bevorzugt wird und ebenso die Möglichkeit erhält, Leistungen bezahlt zu bekommen die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt werden, wird sich für den Weg in die PKV entscheiden müssen.
Eine wesentlich bessere medizinische Versorgung als in der gesetzlichen Krankenversicherung, sowie eine bevorzugte, schnellere Behandlung und die Möglichkeit Medikamente oder Therapien bezahlt zu bekommen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht enthalten sind.
Ein individueller Leistungsumfang, sprich Du legst fest welche medizinischen Leistungen Deinen Versicherungsschutz beinhalten sollen.
Der Zugang zu neuen medizinischen Methoden wird Dir in der PKV ermöglicht.
Viele Versicherer belohnenDich nach einem „rechnungsfreien“ Jahr mit einer sogenannten Beitragsrückerstattung. Diese kann bis zu 2 Monatsbeiträgen betrage
Dazu hast Du eine Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung zu tragen.
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur bedingt möglich. Als Selbständiger gibt es jedoch aber Möglichkeiten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Behandlungskosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Leistungsarten und – kosten werden nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet.
In der PKV schreibt der Arzt die Rechnung direkt an Dich und nicht an Deine private Krankenversicherung. Du musst anschließend die Rechnung direkt bei Deinem Arzt begleichen und kannst unter Umständen den Rechnungsbetrag nachträglich von Deiner PKV zurückholen.
Solltest Du in der PKV mal einer stationären Behandlung ausgesetzt sein, erhältst Du in der Regel von Deiner privaten Krankenversicherung eine Karte, mit der das Krankenhaus die Behandlungskosten direkt mit deiner PKV abrechnen kann. In den meisten Tarifen wird auch hier keine Selbstbeteiligung fällig.
Als privat Versicherter musst Du für Deine Medikamente und Heilmittel in Vorleistung gehen. Anschließend kannst Du die Rechnung bei deiner PKV unter Berücksichtigung deiner Selbstbeteiligung einreichen.
Das PKV-System hat einen großen Vorteil, dass Du als Versicherter sehen kannst, was der Arzt für Behandlungen abrechnet. Sollte hier etwas nicht passen, kannst Du eingreifen und um Anpassung bitten. Diese Möglichkeit hast du in der GKV nicht.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht laut dem Gesetz ein sog. Kontrahierungszwang. Deshalb muss Dich jede Krankenkasse zwingend versichern, ohne Kenntnis über Deinen Gesundheitszustand. In der PKV verläuft die Antragsprüfung anders. Hier musst du in der Regel 10 Fragen zu deinem Gesundheitszustand beantworten. Der Abfragezeitraum beträgt für ambulante Behandlungen meistens 3-5 Jahre und bei stationären Behandlungen bis zu 10 Jahre. Sollten Vorerkrankungen bereits vorhanden sein, kann ein Beitragszuschlag oder sogar eine Ablehnung auf Dich zukommen.
Immer wieder wird in der Öffentlichkeit behauptet, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) im Rentenalter nicht mehr bezahlbar seien. Auch in etablierten Medien tauchen solche Aussagen regelmäßig auf. Diese Darstellung ist jedoch nur dann zutreffend, wenn bestimmte grundlegende Aspekte bei der Wahl und Nutzung einer PKV vernachlässigt werden.
Die finanzielle Belastung im Alter lässt sich deutlich reduzieren, wenn bereits beim Wechsel in die PKV auf einen qualitativ hochwertigen und langfristig stabil kalkulierten Tarif geachtet wird. Ebenso wichtig ist es, während der Laufzeit gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Beitragsentwicklung im Ruhestand abzufedern.
Ein Beispiel hierfür ist der Abschluss eines sogenannten Beitragsentlastungstarifs. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzkomponente, mit der ab einem vereinbarten Alter ein fester monatlicher Zuschuss zur Versicherungsprämie geleistet wird. Auch eine ergänzende Altersvorsorge, etwa über eine Rürup-Rente, kann dazu beitragen, die Krankenversicherungskosten im Ruhestand aufzufangen.
Darüber hinaus enthält die PKV bereits zwei verpflichtende Mechanismen zur Beitragsstabilisierung: Zum einen werden sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet, die während der Versicherungsdauer angespart werden und im Alter steigende Gesundheitskosten mitfinanzieren. Zum anderen wird bis zum vollendeten 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Vorsorgezuschlag in Höhe von zehn Prozent der Prämie erhoben, der ebenfalls der Beitragssicherung im Alter dient.
Für alle privat Versicherten die sich den aktuellen Beitrag nicht mehr leisten können, muss ein solcher Tarif durch die privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Alle Versicherten die nach dem 01.01.2009 einen PKV-Vertrag abgeschlossen haben, können diesen sogar ohne Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Für alle anderen Verträge die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden gelten folgende Voraussetzungen:
Du hast mindestens das 55. Lebensjahr erreicht oder
Du erhältst eine gesetzliche Rente oder
Du bist nachweislich nicht mehr fähig den aktuellen Versicherungsbeitrag zu zahlen
Auch wie beim Basistarif ist der Standardtarif ein Tarif, welcher den Versicherten zur Verfügung steht, wenn die Versicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt werden können. Der Unterschied liegt darin, dass Versicherte nur dann einen Zugriff auf diesen Tarif erhalten, wenn der PKV Vertrag vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde. Dazu müssen wie folgt weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
Du hast mindestens das 65. Lebensjahr erreicht oder
Du hast das 55. Lebensjahr erreicht und Dein Verdienst liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2025: 66.150 €).
Du erhältst eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente und Dein Verdienst liegt ebenso unter der JAEG.
Um Dir ein Beitragsbeispiel geben zu können, zeigen wir Dir ein PKV Beitragsbeispiel anhand guter Versicherungsgesellschaft von einer Person die das 25. Lebensjahr erreicht hat und einen Tarif wählt, dessen Selbstbeteiligung bei 1.000 EUR liegt. Dieser Tarif wird oft bei Existenzgründer gewählt und nachweislich Beitragsstabil.
Selbstbeteiligung:
Gebührenordnung für Ärzte:
Psychotherapie:
Primärprinzip:
Sationäre Behandlung:
Chefarzt
Einzelbettzimmer
KVS3+PSV: Privatarztbehandlung.
KVS3+PSV: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVS3, PSV: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen:
Monatsbeitrag gesamt:
Die richtige private Krankenversicherung (PKV) zu finden, ist keine Entscheidung, die man spontan oder mit wenigen Klicks im Internet treffen sollte. Dafür spielen zu viele individuelle Faktoren eine Rolle, die sorgfältig geprüft werden müssen.
Zu diesen Faktoren gehören dein aktueller Gesundheitszustand, deine Vorstellungen vom gewünschten Versicherungsschutz und deine langfristigen beruflichen und privaten Pläne. Zusätzlich gibt es besondere Regelungen für bestimmte Berufsgruppen – beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte –, die bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs berücksichtigt werden müssen.
Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt auch hier: Es ist sinnvoll, dir einen unabhängigen und erfahrenen Versicherungsmakler zu suchen, dem du vertraust und der deine Vorstellungen nachvollziehen kann. Eine fundierte Beratung hilft dir dabei, langfristig tragfähige Entscheidungen zu treffen.
Wenn du Unterstützung bei der Wahl der richtigen PKV suchst, kannst du eine kostenlose und unverbindliche Online-Beratung bei uns buchen.
Falls du bereits privat versichert bist, dir aber unsicher bist, ob dein aktueller Tarif zu dir passt oder ob beim Abschluss wichtige Aspekte übersehen wurden, hast du die Möglichkeit, einen kostenlosen PKV-Check durchführen zu lassen.
Nein, in der privaten Krankenversicherung muss jeder versicherte einen eigenen Versicherungsvertrag mit seinen eigenen Leistungen abschließen.
Es kann passieren, dass eine Versicherungsgesellschaft mögliche Gesundheitsfragen und Deine dazugehörigen Antworten überprüfen lässt. Das passiert auf dem Weg, dass Sie die Krankenakte der gesetzlichen Krankenkasse anfordert und diese mit Deinen Antworten abgleicht. Sollte es hier zu einer arglistigen Täuschung kommen, kann die Versicherungsgesellschaft rückwirkend bis zu 10 Jahre den Vertrag rückgängig Kündigen und auflösen. Das bedeutet für Dich, dass mögliche Leistungen verweigert oder nicht gezahlt werden. Deshalb ist eine unabhängige und ehrliche Beantwortung mit Unterstützung eines Versicherungsmaklers unabdingbar. Gerne helfe ich dir dabei, den richtigen Tarif zu finden.
Das kann ich so Pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich ist eine anonyme Anfrage bei den Gesellschaften nötig um eine Risikoeinschätzung zu erhalten. Entweder wird hier eine Wartezeit, ein Risikozuschlag oder im schlimmsten Fall ein Ablehnung ausgesprochen.
Solltest Du Deine Selbständigkeit aufgeben, während du privat krankenversichert bist, dann gibt es hier mehrere Szenarien, die eintreten könnten. In der Regel musst Du bei Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG1) zurück in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Und zwar so lange, wie du Arbeitslosengeld 1 beziehst.
Bist du 55 Jahre oder älter, so ist die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit nicht möglich. Hier gilt es dann zu prüfen, ob Du Deine PKV innerhalb der Gesellschaft anpassen kannst, um Beiträge zu sparen (falls das notwendig sein sollte). Ein Wechsel in den Standardtarif oder Basistarif kann ebenso sinnvoll sein.
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