Der Zuschuss in zwei Phasen
Der Gründungs-zuschuss als Förderung
Der Gründungszuschuss als Förderung
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Er wird in Deutschland von der Agentur für Arbeit gewährt und richtet sich an Arbeitslose, die aus der Arbeitslosigkeit heraus in die hauptberufliche Selbständigkeit starten wollen. Ziel des Zuschusses ist es, die finanzielle Sicherheit während der Übergangszeit zu gewährleisten.
1. Phase
Als Förderung für Deine Selbständigkeit kann unter bestimmten Bedingungen die Agentur für Arbeit Dir einen Gründungszuschuss gewähren. Dieser sichert Dir Deine finanzielle Existenz für die Startphase Deiner Gründung als Selbständiger. In der ersten Phase erhältst Du 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe Deines letzten Arbeitslosengeldes. Zusätzlich erhältst Du und einen weiteren Zuschuss in Höhe von pauschal 300 Euro für Deine soziale Absicherung, also für zum Beispiel Deine Kranken- und Rentenversicherung.
2. Phase
Der Teil des Zuschusses (300€), der zur sozialen Absicherung dient, kann auf Antrag um weitere 9 Monate (Gründungs-zuschuss-Phase 2) verlängert werden. Somit kannst Du dir bis zu 15 Monate finanzieller Sicherheit für Deine Existenz-gründung sichern. Um den Gründungszuschuss in der zweiten Phase beantragen zu können, musst Du nachweisen, dass Du hauptberuflich selb-ständig tätig bist. Der Gründung-szuschuss ist nicht einkommen-steuerpflichtig, muss aber bei der Beitrags-ermittlung Deiner gesetzlichen Kranken-versicherung berücksichtigt werden.
2. Phase
Der Teil des Zuschusses (300€), der zur sozialen Absicherung dient, kann auf Antrag um weitere 9 Monate (Gründungszuschuss-Phase 2) verlängert werden. Somit kannst Du dir bis zu 15 Monate finanzieller Sicherheit für Deine Existenzgründung sichern. Um den Gründungszuschuss in der zweiten Phase beantragen zu können, musst Du nachweisen, dass Du hauptberuflich selbständig tätig bist. Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig, muss aber bei der Beitragsermittlung Deiner gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt werden.