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Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland eine beliebte Wahl für Unternehmer, die eine rechtlich abgesicherte Unternehmensform suchen. Eine GmbH bietet den Vorteil einer Haftungsbeschränkung und eignet sich sowohl für kleinere Unternehmen als auch für größere Geschäftsprojekte. Wenn Du planst, eine GmbH zu gründen, ist es wichtig, alle notwendigen Schritte zu kennen, um den Prozess erfolgreich abzuschließen. In diesem Artikel erklären wir Dir, wie Du eine GmbH gründest.
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Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft, die in Deutschland eine der beliebtesten Unternehmensformen darstellt. Sie zeichnet sich durch eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen aus. Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen nicht haften – ihre Haftung ist auf das in die GmbH eingebrachte Kapital begrenzt.
Die GmbH setzt sich aus folgenden Organen zusammen:
Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Organ einer GmbH und setzt sich aus den Gesellschaftern zusammen – also den Eigentümern des Unternehmens. Sie trifft grundlegende Entscheidungen und ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
Die Geschäftsführung ist das operative Organ der GmbH und verantwortet die Leitung des Unternehmens. Die Geschäftsführer sind für die laufenden Geschäfte zuständig und vertreten die GmbH nach außen. Sie handeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorgaben der Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführer können Gesellschafter der GmbH sein, müssen es aber nicht. Es ist auch möglich, externe Geschäftsführer zu bestellen.
Aufgaben der Geschäftsführung:
Leitung des Unternehmens und Durchführung des operativen Geschäfts.
Vertretung der GmbH nach außen, also die rechtliche Vertretung gegenüber Dritten.
Finanzmanagement, wie z.B. das Erstellen von Jahresabschlüssen und die Steuerung der Unternehmensfinanzen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung.
Ein Aufsichtsrat ist bei einer GmbH nicht zwingend erforderlich. Ein Aufsichtsrat wird jedoch in bestimmten Fällen freiwillig bestellt, vor allem in größeren GmbHs oder wenn dies in der Satzung vorgesehen ist. Der Aufsichtsrat überwacht und kontrolliert die Arbeit der Geschäftsführung und stellt sicher, dass diese im Interesse der Gesellschaft handelt.
In vielen kleinen GmbHs gibt es keinen Aufsichtsrat, da die Gesellschafterversammlung in der Regel die Funktion der Überwachung übernimmt. In größeren GmbHs kann der Aufsichtsrat als zusätzliches Kontrollorgan sinnvoll sein. Die Aufgaben des Aufsichtsrats sind:
Ein Aufsichtsrat ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn die GmbH bestimmte Größenkriterien erfüllt (z.B. eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern oder Umsätze), oder wenn es in der Satzung festgelegt ist.
Die Gründung einer GmbH eignet sich besonders für Unternehmer, die eine rechtlich abgesicherte Unternehmensform suchen und ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken möchten. Hier sind einige typische Personengruppen und Szenarien, für die eine GmbH besonders geeignet ist:
Wenn Du ein Unternehmen gründen möchtest, bei dem Du ein höheres finanzielles Risiko eingehst (z.B. im Baugewerbe, in der Beratung oder in der Produktion), ist eine GmbH eine sehr gute Wahl. Die Haftungsbeschränkung bedeutet, dass Du im Falle von Unternehmensschulden nur mit dem eingebrachten Kapital haftest und nicht mit Deinem Privatvermögen.
Eine GmbH gilt als seriöse Unternehmensform. Gerade wenn Du mit anderen Unternehmen oder Investoren zusammenarbeitest oder größere Geschäftspartner gewinnen möchtest, wird eine GmbH oft als professioneller wahrgenommen als z.B. ein Einzelunternehmen oder eine GbR. Die GmbH bringt Vertrauen und Glaubwürdigkeit, was insbesondere bei Verhandlungen von Vorteil sein kann.
Die GmbH eignet sich hervorragend für die Aufnahme von Investoren, da Anteile am Unternehmen verkauft werden können, ohne dass die Kontrolle über das Unternehmen verloren geht. Du kannst auch neue Gesellschafter aufnehmen, die Kapital einbringen, ohne dass Du persönlich haftest. Das macht die GmbH besonders attraktiv für Wachstumsunternehmen, die Fremdkapital oder Beteiligungen suchen.
Wenn Du ein Unternehmen zusammen mit anderen gründen möchtest, ist die GmbH eine gute Wahl, weil sie klare Regelungen für die Zusammenarbeit der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag bietet. Du kannst die Verteilung der Anteile, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Entscheidungsstrukturen genau festlegen.
Die GmbH schützt Dein Privatvermögen. Falls das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, haftest Du als Gesellschafter nur mit dem in das Unternehmen eingebrachten Kapital und nicht mit Deinem persönlichen Vermögen. Das macht die GmbH für viele Gründer attraktiv, die sich vor finanziellen Risiken absichern möchten.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie bietet zahlreiche Vor- und Nachteile darunter:
Eine GmbH zu gründen ist nicht ganz unkompliziert. Doch mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung bekommst Du das problemlos hin! Damit später im Notariat und bei der Bank alles einwandfrei funktioniert, ist eine gute Vorbereitung das A und O.
Bei der Auswahl des Namens für Deine GmbH ist es wichtig, gründlich zu recherchieren. Schau Dir dazu beispielsweise Branchenbücher und das Internet an, um sicherzustellen, dass der gewünschte Firmenname noch nicht im zentralen Unternehmensregister eingetragen ist. Überprüfe auch, ob der Name nicht durch Markenrechte geschützt ist, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Zudem solltest Du sicherstellen, dass die passende Domain für Deinen Firmennamen noch verfügbar ist.
Im letzten Schritt solltest Du Deinen gewünschten Namen für die GmbH von der IHK oder der Handwerkskammer überprüfen lassen. Zwar erfordert dieser Prozess etwas Zeit und Aufwand, doch er zahlt sich langfristig aus. So verringert sich das Risiko, dass Du den Namen später ändern musst, weil bereits ein anderes Unternehmen unter diesem Namen eingetragen ist. Die Wahl des Namens ist daher von großer Bedeutung, um von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein und später nicht enttäuscht festzustellen, dass dein Wunschname nicht verfügbar ist.
Wenn all diese Punkte geklärt sind, bist Du mit Deinen Mitgründern noch keine GmbH, sondern zunächst eine GbR.
In dieser Phase haftest Du noch mit Deinem Privatvermögen, weshalb du bei Geschäften vorsichtig sein solltest und keine zu großen Risiken eingehen solltest.
Wenn Du mit einer oder mehreren Personen gemeinsam gründest, müsst ihr euch auch darüber Gedanken machen, wer welchen Anteil an der Gesellschaft erhält. Bei dieser Entscheidung gibt es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen – etwa, wer die Geschäftsführung übernimmt und wie viel Zeit sowie Fachwissen jeder von euch in das Unternehmen einbringt. In manchen Fällen ist eine gleichmäßige Aufteilung sinnvoll, aber es kann auch vorkommen, dass eine Person mehr oder weniger Verantwortung übernehmen möchte. Dies lässt sich durch die Verteilung der Anteile entsprechend berücksichtigen.
Im nächsten Schritt solltest Du prüfen, ob Deine GmbH eine Genehmigung benötigt. Das ist nicht für alle Unternehmen der Fall und hängt vom Geschäftsbereich ab. Du kannst die Gewerbeordnung konsultieren oder, je nach Fall, bei spezifischen Stellen wie dem Bauamt, der Handwerkskammer oder dem Gesundheitsamt nachfragen. Es ist wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist die Eintragung einer GmbH nicht von einer behördlichen Genehmigung abhängig, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass die Behörden nachträglich eine Genehmigung verlangen. Mit unserem Behördenwegweiser kannst Du schnell die richtigen Ansprechpartner in Deiner Region finden.
Wenn der Staat der Ansicht ist, dass der Unternehmensgegenstand besonders schutzbedürftig ist oder spezielle Qualifikationen erfordert, solltest Du bereits im Vorfeld eine Genehmigung in Betracht ziehen.
Die Anzahl der Unternehmensarten, die eine Genehmigung für die GmbH-Gründung erfordern, ist jedoch begrenzt. Dazu gehören beispielsweise Apotheken, Altenheime, Gaststätten, Spielhallen, Fahrschulen sowie Steuer- und Rechtsberatungen. In jedem Fall solltest Du dich im Voraus gut informieren und sicherstellen, dass Du alle notwendigen Genehmigungen einholst.
Für die Gründung Deiner GmbH benötigst Du mindestens 25.000 EUR Startkapital, wobei der Betrag auch höher ausfallen kann. Es ist wichtig, dass ihr euch im Team darüber Gedanken macht, wer wie viel Kapital einbringen kann, da dies auch Einfluss auf die Verteilung der Anteile hat. Mindestens die Hälfte des Stammkapitals muss später auf das Gesellschaftskonto eingezahlt werden. Alternativ könnt ihr auch Sacheinlagen einbringen, wie zum Beispiel Wertgegenstände oder Patente. Dabei ist es entscheidend, den Wert dieser Sacheinlagen möglichst genau zu bestimmen. Dieser Prozess erfordert etwas mehr Aufwand und sorgfältige Recherche, was Du in Deine Planung einbeziehen solltest, falls dD dich für Sacheinlagen entscheidest.
Der nächste Schritt bei der Gründung einer GmbH ist das Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags. Am kostengünstigsten und zeitsparendsten ist es, einen Mustervertrag zu verwenden. Für größere GmbHs mit mehr als drei Gesellschaftern empfiehlt es sich jedoch, den Vertrag von einem Notarbüro erstellen zu lassen.
Mit einem ausgefüllten Mustervertrag kannst Du alleine zum Notar gehen. Bei einem individuellen Vertrag müssen alle Gesellschafter sowie die Geschäftsführung persönlich im Notarbüro erscheinen. Dort wird überprüft, ob alle erforderlichen Angaben korrekt sind, wie:
Wenn das Notarbüro keine Beanstandungen hat, wird nicht sofort die endgültige GmbH beurkundet, sondern zunächst eine GmbH in Gründung oder Vor-GmbH. In dieser Phase haftest Du – wie bei der GbR zu Beginn – noch mit Deinem Privatvermögen, ebenso wie Deine Mitgesellschafter.
Der Gesetzgeber hat 2008 mit § 2 Absatz 1a des GmbH-Gesetzes die Möglichkeit einer vereinfachten GmbH-Gründung über ein Musterprotokoll eingeführt, um Gründer in der Anfangsphase zu unterstützen. Wenn jedoch mehr als drei Gesellschafter an der Gründung beteiligt sind oder das Stammkapital 25.000 EUR übersteigt, muss immer ein individueller Gesellschaftsvertrag beim Notariat aufgesetzt werden.
Sobald alle Schritte für die GmbH in Gründung beim Notariat erledigt sind, geht es zur Bank, um ein Geschäftskonto zu eröffnen und das vereinbarte Stammkapital darauf einzuzahlen. Danach wird das Notarbüro aktiv und meldet deine GmbH in Gründung nach Vorlage des Einzahlungsbelegs zur Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht an. Dieser Prozess erfolgt heutzutage in der Regel elektronisch.
Im nächsten Schritt musst Du Deine GmbH noch beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden. Wenn alle Gebühren pünktlich bezahlt sind und keine weiteren Einwände bestehen, kannst Du die GmbH in Gründung innerhalb einer Arbeitswoche als vollwertige GmbH eintragen lassen. Ab diesem Zeitpunkt haftest Du als Gesellschafter nicht mehr mit Deinem Privatvermögen, sondern nur noch mit dem Gesellschaftsvermögen.
Nach der erfolgreichen Gründung erhält deine GmbH automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-IdNr.), die seit November 2024 eingeführt wurde. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifikation deines Unternehmens in steuerlichen und administrativen Angelegenheiten und bleibt deinem Unternehmen während seiner gesamten Existenz erhalten.
Seit dem 1. August 2022 ist die GmbH-Gründung schneller, einfacher und vor allem digitaler geworden. Gründer*innen können ihre GmbH nun vollständig über einen Online-Notartermin gründen. Dies wird durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ermöglicht, das viele notariellen Verfahren im Gesellschaftsrecht komplett digitalisiert – dazu gehört auch die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Der große Vorteil: Du musst nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen, um die Beurkundung vorzunehmen! Auch die Anmeldung beim Handels- und Genossenschaftsregister ist mittlerweile online möglich.
Bei der Online-Gründung wird der Notartermin als Videokonferenz abgehalten. Nach der Erstellung und Erläuterung einer elektronischen Urkunde unterschreiben die Gründer*innen diese elektronisch. Wichtig zu wissen: Derzeit sind nur Bargründungen online möglich, das bedeutet, das erforderliche Stammkapital von 25.000 EUR muss in bar oder per Überweisung in die GmbH eingezahlt werden. Seit August 2023 sind auch Sachgründungen online möglich. Zudem können einstimmige Gesellschafterbeschlüsse wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen ebenfalls digital beurkundet werden. Seit diesem Zeitpunkt können auch Vereinsregisteranmeldungen online vorgenommen werden.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, das Online-Verfahren für deine GmbH-Gründung zu starten, findest Du auf der Website der Bundesnotarkammer (Notar.de).
Für die Gründung einer GmbH benötigst Du ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR. Darüber hinaus fallen verschiedene Nebenkosten an, wie die Notariatskosten, die Gewerbeanmeldung und der Handelsregistereintrag. Der Eintrag ins Handelsregister kostet etwa 150 EUR bei einer Bargründung und 240 EUR bei der Einbringung von Sacheinlagen. Die Gewerbeanmeldung liegt in der Regel bei 20 bis 60 EUR. Die Notariatskosten belaufen sich auf ungefähr 800 EUR. Insgesamt solltest Du mit etwa 1000 EUR an zusätzlichen Kosten rechnen, zusätzlich zum Stammkapital.
Nicht immer muss es eine GmbH sein – manchmal reicht es auch, mit einer GbR zu starten. Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gehört zu den Personengesellschaften und entsteht praktisch automatisch, wenn sich zwei oder mehr Personen mit einem gemeinsamen Ziel zusammenfinden. Für die Gründung ist kein schriftlicher Vertrag oder eine notarielle Beglaubigung notwendig (auch wenn ein wasserdichter Gesellschaftsvertrag auf jeden Fall empfehlenswert ist, um spätere Konflikte zu vermeiden).
Vorteile einer GbR im Vergleich zur GmbH: Die Gründung einer GbR ist unkomplizierter, es fallen keine Notar- oder Gerichtskosten an, und die Gründer müssen kein Stammkapital aufbringen. Zudem ist die steuerliche Handhabung einer GbR einfacher als die einer GmbH. Allerdings haften die Gesellschafter persönlich, und das unter Umständen auch für Fehler der anderen. Außerdem genießt eine GmbH im Geschäftsverkehr, besonders auf internationaler Ebene, ein höheres Ansehen. Das liegt an der Kapitalaufbringung, der notariellen Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister, was sie allgemein als vertrauenswürdiger erscheinen lässt.
Der Preis dafür ist ein höherer Verwaltungsaufwand – sowohl bei der Gründung als auch im laufenden Betrieb. Bei einer GmbH ist beispielsweise jährlich eine Bilanz zu erstellen, während dies bei einer GbR erst ab einer bestimmten Umsatz- und Gewinnhöhe erforderlich ist.
Ein wichtiger Hinweis: Den Vorteil der Haftungsbeschränkung einer GmbH sollte man nicht überschätzen. Wenn Du etwa einen Bankkredit oder KFW-Förderkredit aufnehmen möchtest, wird der Kreditgeber wahrscheinlich von dir verlangen, persönlich für die Rückzahlung zu haften – auch bei einer GmbH.
Ob eine GmbH oder eine GbR für Dich die bessere Wahl ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt darauf an, wie risikobehaftet Dein Vorhaben ist, wie wichtig Dir das höhere Ansehen einer GmbH ist und wie viel Kapital du für Deine Gründung benötigst. Privatkapital (von Investoren oder Geschäftspartnern) lässt sich leichter in einer GmbH-Struktur integrieren, während Kredite auch in einer GbR gut aufgenommen werden können.
Eine mögliche Strategie könnte sein, mit einer GbR zu beginnen, um später, wenn Du Dich am Markt etabliert hast und mehr Erfahrung in Deiner Unternehmerrolle gewonnen hast, in eine GmbH umzuwandeln. Das ist auf jeden Fall eine bessere Lösung, als aus Angst vor der Bürokratie der GmbH-Gründung den Schritt in die Selbstständigkeit gar nicht erst zu wagen.
Möchtest Du Deine GmbH auflösen, ist ein Beschluss der Gesellschafter erforderlich, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag regelt etwas anderes. Für die Auflösung müssen mindestens drei Viertel der anwesenden Gesellschafter bei der Versammlung zustimmen. Darüber hinaus kann die GmbH auch durch ein gerichtliches Urteil aufgelöst werden, etwa wenn du Insolvenz anmelden musst. In diesem Fall muss das Unternehmen den Zusatz „GmbH i. In.“ (in Insolvenz) im Namen führen, um die Insolvenz öffentlich kenntlich zu machen.
Entscheidest Du Dich freiwillig, die GmbH aufzulösen, muss dies ebenfalls im Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschafter sind dann verpflichtet, die GmbH zu abwickeln und zu liquidieren. Während dieser Phase muss der Zusatz „GmbH i. L.“ (in Liquidation) zum Firmennamen hinzugefügt werden. Die Aufgabe der Gesellschafter besteht nun darin, alle laufenden Geschäfte abzuschließen und das Vermögen der GmbH in Geld umzuwandeln. Nach einem Sperrjahr wird das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt. Zudem müssen die Gesellschafter die Auflösung der GmbH ihren Gläubigern bekannt machen. Vor der Liquidierung muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, und am Ende der Liquidation ist eine Schlussbilanz erforderlich. Nach Abschluss kann die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht werden, allerdings müssen alle Unterlagen und Bilanzbücher noch zehn Jahre lang aufbewahrt werden, um die Nachweispflicht zu erfüllen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die GmbH nicht aufzulösen, sondern sie als Mantelgesellschaft zu verkaufen. Wie dieser Prozess aus der Perspektive des Käufers abläuft, erfährst du in unserem Artikel über Vorratsgesellschaften und Mantelgesellschaften.
Eine GmbH bietet viele Vorteile, bringt jedoch auch einige Herausforderungen mit sich, die Du bedenken solltest. Ein wesentlicher Nachteil ist das Mindestkapital von 25.000 EUR, das Du aufbringen musst. Zudem gibt es strenge Vorschriften für die Buchführung und Bilanzlegung, die öffentlich gemacht werden müssen, sowie komplexe Gründungsformalitäten, die mehr Zeit in Anspruch nehmen als bei anderen Rechtsformen. Ein weiterer Punkt ist die Trennung von privatem und GmbH-Vermögen. Selbst in finanziellen Engpässen darfst du diese nicht vermischen, was zwar eine gewisse Sicherheit bietet, aber auch die Flexibilität einschränkt. Trotzdem bleibt die GmbH zwei getrennte juristische Personen, was bedeutet, dass du im Falle von Problemen nicht persönlich für die Schulden haftest.
Die Vorteile einer GmbH sind ebenfalls deutlich: Nach der Eintragung ins Handelsregister haftest Du nicht mit Deinem Privatvermögen für wirtschaftliche Probleme des Unternehmens. Eine Ausnahme besteht, wenn Du beispielsweise einen Kredit aufnimmst, da Banken oft eine persönliche Haftung fordern. Zudem ist die Körperschaftsteuer in der Regel für Gründer günstiger als die Einkommensteuer bei einer Personengesellschaft. Du hast außerdem viel Gestaltungsspielraum bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags, was Dir Flexibilität bei der Umsetzung Deiner unternehmerischen Vision bietet.
Insgesamt spricht vieles für die Gründung einer GmbH – vor allem, wenn Du Deine Geschäftsidee gut getestet hast und sicher bist, dass der Aufwand für Dich von Vorteil ist.
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