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Ratgeber PKV-Tarifwechsel (Private Krankenversicherung)

Januar 2025
Jonas Schildhorn
Autor
  • Das Recht auf eine Tarifoptimierung für PKV – Versicherte besteht seit 1994.

  • Durch eine PKV Optimierung konnten versicherte bis zu 225 Euro pro Monat sparen.

  • Ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft schützt die Altersrückstellungen.

  • Laut §204 Abs. 1 Nr.1 VVG ist die Versicherungsgesellschaft nur verpflichtet, Dir einen vergleichbaren Tarif mit ähnlichen Leistungen anzubieten. 

  • Mögliche Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen wird häufig eine Gesundheitsprüfung durchgeführt die zu Risikozuschlägen oder auch Ausschlüssen führen kann.

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Wie funktioniert ein Tarifwechsel in der PKV?

Für langjährige Versicherte ist zur PKV-Tarifoptimierung häufig nur der Wechsel in einen anderen Versicherungstarif möglich. Mit diesem Weg allerdings können Kosten zuverlässig gedämpft werden. Sind Versicherungsnehmer zudem älter als 55 Jahre, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ohnehin nur im Einzelfall möglich. Deshalb braucht es Alternativen.

Du kannst jederzeit einen Tarifwechsel vornehmen. Es gibt keine gesetzlichen Wechselfristen die Du zu beachten hast. 

Sollte aber ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft in Betracht kommen, musst du Kündigungsfristen beachten. Typische Gründe für einen Tarifwechsel sind:

  • Beitragserhöhung: Solche Anpassungen sind oft Anlässe um den bestehenden Tarif zu überprüfen und zu optimieren. Zudem besteht auch ein Sonderkündigungsrecht.

  • Veränderung der Lebenssituation: Wenn sich persönliche Lebensumstände ändern, sind bestimmte Leistungen nicht mehr notwendig oder der Schutz muss angepasst werden. Eine Tarifoptimierung oder auch ein Versicherer-Wechsel kann sinnvoll sein.

Erhöhung der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, die der Versicherte pro Versichertenjahr an Krankheitskosten selbst zu tragen hat. Ein höher Selbstbehalt führt deshalb zu einem niedrigeren monatlichen Zahlungsbeitrag. Das kann für Personen sinnvoll sein, die selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen und im Krankheitsfall bereit sind höhere Krankheitskosten selbst zu tragen.

Nicht benötigte Leistungen streichen

Eine weitere Möglichkeit zur PKV-Tarifoptimierung ist, die anfänglich vereinbarten PKV Leistungen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassungen vorzunehmen. Dabei sollte man darauf zu achten, welche Leistungen persönlich wichtig sind und welche tatsächlich nicht mehr benötigt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Krankentagegeld.

Hier ist es auch Ratsam die Höhe des Krankentagegelds stets im Auge zu behalten und Anpassungen durchzuführen.

Darüber hinaus gibt es die Option, PKV Leistungen auszuschließen. Etwa kann unter Umständen das Primärarztprinzip oder Zuzahlungen bei der Sehhilfe gestrichen werden. Ebenfalls hilft das Ausschließen von Chefarztbehandlung oder der Heilpraktikerleistungen, den PKV-Beitrag zu senken.

Gesundheitsprüfung nach Leistungserweiterung

Bei einem Tarifwechsel innerhalb einer Versicherungsgesellschaft und damit verbundene Leistungserhöhungen, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen. Das kann je nach aktuellem Gesundheitszustand zu einem Risikozuschlag oder zu einem Leistungsausschluss führen. 

  • Altersrückstellungen dienen dazu, dass Deine Beiträge im Alter stabil bleiben. Während der Versicherungszeit zahlst Du nicht die anfallenden Kosten, sondern auch einen Teil zum sparen für die Beiträge im Alter. Die angesparten Beiträge nennt man Altersrückstellungen. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft bleiben die angesparten Altersrückstellungen erhalten. Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft werden sie nur übertragen, wenn der Vertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde.

Private Krankenversicherung optimieren: Die Analyse und Vorbereitung

Um den PKV Beitrag optimieren zu können, ist es wichtig eine Tarifanalyse und eine sorgfältige Vorbereitung durchzuführen. Die PKV Beitragsoptimierung erfordert professionelle Unterstützung. Ziel ist es, weder wichtige Details noch den Bedarf des Versicherten außer Acht zu lassen. Im Vordergrund steht immer die bestmögliche medizinische Versorgung. Einige Kernpunkte sind zur Vorbereitung der Optimierung notwendig:

  • Überlege welche Tarifmerkmale Dir besonders wichtig sind und wir prüfen gemeinsam, ob die Leistungen im neuen Tarif enthalten sind. 

  • Beachte die Gesamtkosten und nicht nur den monatlichen Beitrag, insbesondere wenn es um die Option wie eine Erhöhung der Selbstbeteiligung geht. 

  • Kurzfristige Ersparnisse sind nicht zielführend und können langfristig teurer werden.

PKV-Beitrag senken: So geht's

Jeder hat das Recht auf einen Tarifwechsel. Unabhängig davon, ob eine Beitragserhöhung für den aktuellen Vertrag vorliegt. Der erste Schritt sollte in jedem Fall sein, den Versicherer oder seinen Ansprechpartner zu kontaktieren, um einen Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Tarifswerks des Unternehmens auszuloten. Denn eine Kündigung beim aktuellen PKV-Versicherer und der Wechsel zu einem Neuen ist im Regelfall nur in besonderen Fällen empfohlen.

Als Versicherungsnehmer haben Sie folglich laut § 204 Versicherungsvertragsgesetz das Recht, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Voraussetzung ist, dass dieser „gleichartig“ ist, also, dass die Leistungsbereiche ähnlich sind. Du nimmst folglich Deine bereits aufgebauten Alterungsrückstellungen mit und Du musst keine Wartezeiten einhalten, Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse dürfen nicht vereinbart werden.

Wichtig ist, nicht dem ersten Versicherungsvorschlag zu folgen, der vom Versicherer kommt. Denn häufig wird eine Erhöhung der Selbstbeteiligung oder gar der Wechsel in einen deutlich leistungsschwächeren Tarif vorgeschlagen. Hilfreich ist zudem, einen Versicherungsexperte wie uns zu kontaktieren. Denn wir arbeitet unabhängig und können auf ein großes Spektrum an Tarifstrukturen zugreifen, um individuelle Optionen aufzuzeigen.

Unverzichtbare Leistungen

Ist ein guter Alternativtarif gefunden, gilt es, die Leistungen zu prüfen. Nur so können Leistungsunterschiede aufgezeigt werden. Auf diese leistungen solltest Du nicht verzichten:

  • Zahnersatz
  • Höhe der Arzthonorare
  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung Einbett- oder Mehrbettzimmer
  • Heilpraktikerleistungen
  • Leistungen für Hörgeräte und Sehhilfen

Ist der Wechsel in die GKV eine Möglichkeit für Selbständige?

Um den Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige zu schaffen, musst Du eine  Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen.

Das bedeutet folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Du bist noch nicht 55 Jahre alt.
  • Du befindest Dich im Angestelltenverhältnis.
  • Ihr Brutto-Jahresgehalt liegt unter der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze 73.800 € (2025).
  • Die Selbstständigkeit ist höchstens noch eine nebenberufliche Tätigkeit.

Du benötigst also einen festen, sozialversicherungspflichtigen Job und darfst nicht mehr hauptberuflich selbstständig tätig sein, damit der Wechsel von PKV in GKV klappt.

Standard oder Basistarif als Lösung?

Basistarif

Für alle privat Versicherten die sich den aktuellen Beitrag nicht mehr leisten können, dürfen unter Umständen in den Basistarif, welcher von den privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Alle Versicherten die nach dem 01.01.2009 einen PKV-Vertrag abgeschlossen haben, können diesen sogar ohne Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Für alle anderen Verträge die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden gelten folgende Voraussetzungen:

  • Du hast mindestens das 55. Lebensjahr erreicht oder

  • Du erhältst eine gesetzliche Rente oder

  • Du bist nachweislich nicht mehr fähig den aktuellen Versicherungsbeitrag zu zahlen.

Standardtarif

Auch wie beim Basistarif ist der Standardtarif ein Tarif, welcher den Versicherten zur Verfügung steht, wenn die Versicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt werden können. Der Unterschied liegt darin, dass Versicherte nur dann einen Zugriff auf diesen Tarif erhalten, wenn der PKV Vertrag vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde. Dazu müssen wie folgt weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du hast mindestens das 65. Lebensjahr erreicht oder

  • Du hast das 55. Lebensjahr erreicht und Dein Verdienst liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2025: 73.800 €).

  • Du erhältst eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente und Dein Verdienst liegt ebenso unter der JAEG.

Die Behandlungsleistungen des Basis- und Standardtarifs kann man mit den Leistungen der gesetzlichen medizinischen Versorgung vergleichen. Der Beitrag zu diesen Tarifen darf auch nur maximal dem Höchstbeitrag des GKV-Beitrags betragen.

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