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Selbständige können sich bei Gründung sofort in der PKV versichern lassen oder erst später mit Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
Der Beitrag in der PKV ist von deinem Alter, deiner Gesundheit und deinem Tarif abhängig.
In der PKV erhältst du mit einem guten Tarif die bestmögliche medizinische Versorgung in Deutschland.
In der PKV benötigt jeder zu versichernde Person einen eigenen Vertrag. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es hier nicht.
Durch die Wahl eines richtigen Tarifes, bleiben die Beiträge auch im Alter bezahlbar.
Der Wechsel von der PKV in die GKV ist bedingt möglich.
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Bei der privaten Krankenversicherung erhätst Du als Versicherter genau die Leistungen, die Du vor Vertragsabschluss mit der Gesellschaft vereinbart hast. In der PKV gibt es keine Regelversorgung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag orientiert sich auch nicht an Deinem Einkommen als Selbständiger.
Deshalb sind die Beiträge der Selbständigen je nachdem, welcher Leistungsumfang gewählt wurde fallen die Beiträge entweder höher oder niedriger aus.
Neben der privaten Krankenversicherung musst Du eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
Eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ist zwar keine Pflicht, sollte aber von jedem Existenzgründer abgeschlossen werden.
Jede Versicherungsgesellschaft führt bei jeder Antragsprüfung eine Risikoprüfung durch, indem sie das Alter und den Gesundheitszustand abfragt. Hierbei wird geprüft, inwieweit Kosten auf die Gesellschaft zukommen könnten und kalkulieren dementsprechend Deine Versicherungsprämie. Hier kann je nach Gesundheitszustand auch ein Risikozuschlag fällig werden.
Jede Versicherungsgesellschaft hat seine eigenen Annahmerichtlinien in der PKV. Deshalb sollte eine Risikoprüfung immer anonym bei verschiedenen Anbietern durchgeführt werden. So vermeidest Du unnötige Risikozuschläge, die Du vielleicht bei anderen Versicherungsgesellschaften nicht gezahlt hättest. Du möchtest eine anonyme Riskioprüfung durchführen? Dann lass es uns gemeinsam tun!
Wenn Du Existenzgründer bist, kannst Du von Beginn an Deinen Versicherungsschutz wählen, ob Du Dich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchtest.
Als Selbstständiger kannst Du Dich immer privat krankenversichern, unabhängig davon, wie viel Du verdienst – Du musst es aber nicht.
Eine Ausnahme bilden Freiberufler, die einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen. Diese Berufsgruppe unterliegt der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK).
Wer Fokus auf eine bessere medizinische Versorgung legt, schnellere Behandlungen möchte und gerne bevorzugt wird und ebenso die Möglichkeit erhält, Leistungen bezahlt zu bekommen die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt werden, wird sich für den Weg in die PKV entscheiden müssen.
Eine wesentlich bessere medizinische Versorgung als in der gesetzlichen Krankenversicherung, sowie eine bevorzugte, schnellere Behandlung und die Möglichkeit Medikamente oder Therapien bezahlt zu bekommen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht enthalten sind.
Ein individueller Leistungsumfang, sprich Du legst fest welche medizinischen Leistungen Deinen Versicherungsschutz beinhalten sollen.
Der Zugang zu neuen medizinischen Methoden wird Dir in der PKV ermöglicht.
Viele Versicherer belohnenDich nach einem „rechnungsfreien“ Jahr mit einer sogenannten Beitragsrückerstattung. Diese kann bis zu 2 Monatsbeiträgen betrage
Dazu hast Du eine Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung zu tragen.
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur bedingt möglich. Als Selbständiger gibt es jedoch aber Möglichkeiten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Behandlungskosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Leistungsarten und – kosten werden nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet.
In der PKV schreibt der Arzt die Rechnung direkt an Dich und nicht an Deine private Krankenversicherung. Du musst anschließend die Rechnung direkt bei Deinem Arzt begleichen und kannst unter Umständen den Rechnungsbetrag nachträglich von Deiner PKV zurückholen.
Solltest Du in der PKV mal einer stationären Behandlung ausgesetzt sein, erhältst Du in der Regel von Deiner privaten Krankenversicherung eine Karte, mit der das Krankenhaus die Behandlungskosten direkt mit deiner PKV abrechnen kann. In den meisten Tarifen wird auch hier keine Selbstbeteiligung fällig.
Als privat Versicherter musst Du für Deine Medikamente und Heilmittel in Vorleistung gehen. Anschließend kannst Du die Rechnung bei deiner PKV unter Berücksichtigung deiner Selbstbeteiligung einreichen.
Das PKV-System hat einen großen Vorteil, dass Du als Versicherter sehen kannst, was der Arzt für Behandlungen abrechnet. Sollte hier etwas nicht passen, kannst Du eingreifen und um Anpassung bitten. Diese Möglichkeit hast du in der GKV nicht.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht laut dem Gesetz ein sog. Kontrahierungszwang. Deshalb muss Dich jede Krankenkasse zwingend versichern, ohne Kenntnis über Deinen Gesundheitszustand. In der PKV verläuft die Antragsprüfung anders. Hier musst du in der Regel 10 Fragen zu deinem Gesundheitszustand beantworten. Der Abfragezeitraum beträgt für ambulante Behandlungen meistens 3-5 Jahre und bei stationären Behandlungen bis zu 10 Jahre. Sollten Vorerkrankungen bereits vorhanden sein, kann ein Beitragszuschlag oder sogar eine Ablehnung auf Dich zukommen.
Abhängig von der Beitragsstabilität ist unter anderem die gebildeten Altersrückstellungen. Diese sind ausschließlich dazu da, dass Deine Beiträge im Alter bezahlbar bleiben. Dazu kommen noch Faktoren wie z.B. wie oft haben Versicherte in deinem Tarif Leistungen aus der PKV in Anspruch genommen. Ein weiterer Faktor ist der gewählte Tarif. In dem sogenannten „Primiärarztprinzip-Tarif“ erhältst du die Auflage, dass Du für eine Ersteinschätzung Deinen Hausarzt aufsuchen musst um Dir weitere Ratschläge und Empfehlungen für weitere Behandlungen einzuholen. Das hat den Hintergrund, das unnötige Kosten auf die privaten Krankenversicherungen und alle Versicherten zukommen und die Beiträge unnötig steigen.
Für alle privat Versicherten die sich den aktuellen Beitrag nicht mehr leisten können, muss ein solcher Tarif durch die privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Alle Versicherten die nach dem 01.01.2009 einen PKV-Vertrag abgeschlossen haben, können diesen sogar ohne Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Für alle anderen Verträge die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden gelten folgende Voraussetzungen:
Du hast mindestens das 55. Lebensjahr erreicht oder
Du erhältst eine gesetzliche Rente oder
Du bist nachweislich nicht mehr fähig den aktuellen Versicherungsbeitrag zu zahlen
Auch wie beim Basistarif ist der Standardtarif ein Tarif, welcher den Versicherten zur Verfügung steht, wenn die Versicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt werden können. Der Unterschied liegt darin, dass Versicherte nur dann einen Zugriff auf diesen Tarif erhalten, wenn der PKV Vertrag vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde. Dazu müssen wie folgt weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
Du hast mindestens das 65. Lebensjahr erreicht oder
Du hast das 55. Lebensjahr erreicht und Dein Verdienst liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2025: 66.150 €).
Du erhältst eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente und Dein Verdienst liegt ebenso unter der JAEG.
Um Dir ein Beitragsbeispiel geben zu können, zeigen wir Dir ein PKV Beitragsbeispiel anhand guter Versicherungsgesellschaft von einer Person die das 25. Lebensjahr erreicht hat und einen Tarif wählt, dessen Selbstbeteiligung bei 1.000 EUR liegt. Dieser Tarif wird oft bei Existenzgründer gewählt und nachweislich Beitragsstabil.
Selbstbeteiligung:
Gebührenordnung für Ärzte:
Psychotherapie:
Primärprinzip:
Sationäre Behandlung:
Chefarzt
Einzelbettzimmer
KVS3+PSV: Privatarztbehandlung.
KVS3+PSV: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVS3, PSV: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen:
Monatsbeitrag gesamt:
Nein, in der privaten Krankenversicherung muss jeder versicherte einen eigenen Versicherungsvertrag mit seinen eigenen Leistungen abschließen.
Es kann passieren, dass eine Versicherungsgesellschaft mögliche Gesundheitsfragen und Deine dazugehörigen Antworten überprüfen lässt. Das passiert auf dem Weg, dass Sie die Krankenakte der gesetzlichen Krankenkasse anfordert und diese mit Deinen Antworten abgleicht. Sollte es hier zu einer arglistigen Täuschung kommen, kann die Versicherungsgesellschaft rückwirkend bis zu 10 Jahre den Vertrag rückgängig Kündigen und auflösen. Das bedeutet für Dich, dass mögliche Leistungen verweigert oder nicht gezahlt werden. Deshalb ist eine unabhängige und ehrliche Beantwortung mit Unterstützung eines Versicherungsmaklers unabdingbar. Gerne helfe ich dir dabei, den richtigen Tarif zu finden.
Das kann ich so Pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich ist eine anonyme Anfrage bei den Gesellschaften nötig um eine Risikoeinschätzung zu erhalten. Entweder wird hier eine Wartezeit, ein Risikozuschlag oder im schlimmsten Fall ein Ablehnung ausgesprochen.
Solltest Du Deine Selbständigkeit aufgeben, während du privat krankenversichert bist, dann gibt es hier mehrere Szenarien, die eintreten könnten. In der Regel musst Du bei Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG1) zurück in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Und zwar so lange, wie du Arbeitslosengeld 1 beziehst.
Bist du 55 Jahre oder älter, so ist die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit nicht möglich. Hier gilt es dann zu prüfen, ob Du Deine PKV innerhalb der Gesellschaft anpassen kannst, um Beiträge zu sparen (falls das notwendig sein sollte). Ein Wechsel in den Standardtarif oder Basistarif kann ebenso sinnvoll sein.
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