„Ich dachte, eine mobile Werkstatt wird nie genehmigt. Jonas hat mir gezeigt, dass das genauso funktioniert — wenn der Businessplan stimmt."
Kevin M., 36
Problem
Nach der Insolvenz seines Arbeitgebers bezog Kevin M. seit 8 Monaten ALG I. Er wusste nicht, ob eine mobile Kfz-Werkstatt überhaupt nach § 93 SGB III förderfähig ist — und ob seine verbleibenden Anspruchstage überhaupt noch ausreichen würden. Ein fertiger Businessplan existierte nicht, und bei der Agentur für Arbeit hatte er bisher keine klare Auskunft erhalten.
Lösung
Jonas Schildhorn prüfte zunächst die genaue Fristlage und bestätigte die Förderfähigkeit des mobilen Konzepts. Innerhalb von 8 Tagen wurde ein vollständiger Businessplan nach den Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit erstellt — inklusive Rentabilitätsvorschau, Investitionsplanung und Marktanalyse. Parallel dazu wurde eine fachkundige Stellungnahme koordiniert und das AVGS-Coaching (§ 45 SGB III) kostenfrei eingebunden.
Ergebnis
Der Gründungszuschuss wurde vollständig genehmigt. Kevin betreibt heute seine mobile Kfz-Werkstatt im Großraum Krefeld — ohne einen Cent Eigenkapital eingesetzt zu haben. Das AVGS-Coaching wurde ebenfalls bewilligt und kostenfrei durchgeführt. Die Selbstständigkeit läuft seit dem ersten Tag planmäßig.