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Erfolgreiche Verlängerung des Gründungszuschusses

Februar 2025
Jonas Schildhorn
Autor

Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen eine belastende Herausforderung. Eine mögliche Lösung, um aus dieser Situation herauszukommen, kann die Existenzgründung sein. Glücklicherweise gibt es staatliche Förderprogramme, die diesen Schritt erleichtern – eines davon ist der Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger. Diese finanzielle Unterstützung hilft Gründern, ihre Geschäftsideen in die Tat umzusetzen. Es ist jedoch wichtig, zu wissen, dass der Zuschuss in zwei Phasen gewährt wird. In manchen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Agentur für Arbeit die Verlängerung des Gründungszuschusses ablehnt. Diese Entscheidung kann bei den Betroffenen zu Unsicherheit und Frustration führen. In diesem Artikel gehen wir auf wesentliche Punkte ein, die Gründer beachten sollten, um die Förderung erfolgreich zu nutzen.

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Was ist der Gründungszuschuss Phase 2?

Der Gründungszuschussin Phase 2 ist die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung für Selbstständige, die bereits die erste Phase des Zuschusses erhalten haben. Diese Phase tritt nach den ersten sechs Monaten der Förderung ein, wenn die Gründerin oder der Gründer weiterhin auf den Zuschuss angewiesen ist, um ihre Existenz zu sichern.

Nach den ersten sechs Monaten besteht die Möglichkeit, den Gründungszuschuss um weitere neun Monate zu verlängern (2. Phase). In dieser Phase erhalten Gründer lediglich einen monatlichen Festbetrag von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Insgesamt können Existenzgründer so bis zu 15 Monate lang von der Förderung profitieren. Die Förderung in Phase 2 ist steuerfrei und wird nicht bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Um die Verlängerung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden, und es muss nachgewiesen werden, dass die selbstständige Tätigkeit weiterhin tragfähig ist.

Was ist bei der Verlängerung zu beachten?

Wenn der Gründungszuschuss über die ersten 6 Monate hinaus weitergezahlt werden soll, muss ein neuer Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Zu Beginn geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Gründerin oder der Gründer nach den ersten 6 Monaten in der Lage ist, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Förderung in der zweiten Phase dient weiterhin der sozialen Absicherung.

Um eine möglichst lückenlose Zahlung des Gründungszuschusses in der 2. Phase zu gewährleisten, wird empfohlen, den Antrag für die weitere Förderung 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der ersten 6 Monate zu stellen. Dieser Folgeantrag kann entweder persönlich bei der Agentur für Arbeit oder auch telefonisch eingereicht werden. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, endet der Gründungszuschuss mit dem Ablauf des 6. Monats.

Wichtige Punkte beim Antrag auf Gründungszuschuss-
Verlängerung

Im Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses sind alle Änderungen im Vergleich zu Deinem ursprünglichen Förderantrag anzugeben:

  • Änderungen, wie etwa beim Wohnort oder der Bankverbindung
  • Anpassungen in der Art und dem Umfang der Tätigkeit
  • Die Anzahl der Wochenstunden, die Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit aufwenden
  • Gegebenenfalls nichtselbstständige Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang

Voraussetzungen für die Verlängerung

  • „Hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit“: Wie beim ursprünglichen Antrag muss auch in der zweiten Phase die geförderte Selbstständigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen und zeitlich den anderen Tätigkeiten überlegen sein
  • „Intensive Geschäftstätigkeit“: Die bisherige sowie absehbare Entwicklung der Geschäftstätigkeit muss klar zeigen, dass Sie entweder bereits jetzt oder in naher Zukunft Ihren Lebensunterhalt aus den Einkünften Ihrer Selbstständigkeit bestreiten können
  • „Schriftlicher Bericht“: Fassen Sie Ihren bisherigen Verlauf und die Aussichten für die Zukunft in einem schriftlichen Bericht zusammen
  • „Dokumentierte Übersichten“: Als Nachweise reichen Sie Ihre bisherige Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) Ihres Steuerberaters ein, ergänzt um eine Umsatz- und Gewinnprognose sowie eine Übersicht der Auftragseingänge.

 

Sollte es Zweifel an der Erfolgsfähigkeit der Selbständigkeit geben und somit an der Notwendigkeit der Weiterbewilligung, wird die Agentur für Arbeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben „eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle anfordern“.

Höhe und Dauer der Phase 2

Nach den ersten sechs Monaten besteht die Möglichkeit, den Gründungszuschuss um weitere neun Monate zu verlängern (2. Phase). In dieser Phase erhalten Gründer lediglich einen monatlichen Festbetrag von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Insgesamt können Existenzgründer so bis zu 15 Monate lang von der Förderung profitieren.

Nach welchen Kriterien wird über die weitere Bewilligung des Gründungszuschusses entschieden?

Die Agentur für Arbeit fördert Existenzgründungen nur weiter, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden. Hierfür müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden, wie etwa ein schriftlicher Bericht, der die unternehmerischen Tätigkeiten beschreibt, sowie ein Ausblick auf die Entwicklung der kommenden Monate. Entwickelt sich die Existenzgründung positiv, wird in der Regel davon ausgegangen, dass einer weiteren Förderung nichts im Weg steht. Die Entscheidung über jede Weiterbewilligung erfolgt jedoch individuell.

Einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss bzw. die Verlängerung des Gründungszuschusses (Phase 2) besteht nicht. Es ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit.

Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

  • Rechtzeitig einreichen: Stelle sicher, dass Dein Antrag rechtzeitig vor Ablauf von Phase 1 einreichen, um nahtlos in Phase 2 überzugehen.
  • Detaillierte Unterlagen: Je detaillierter und vollständigerDeine Unterlagen sind, desto schneller wird der Antrag bearbeitet.
  • Fachliche Beratung: Wenn Du unsicher bist, wie Du den Antrag richtig ausfüllen oder welche Unterlagen Du benötigst, dann unterstützen wir Dich gerne dabei.
  • Transparenz und Ehrlichkeit: Sei in allen Deinen Angaben transparent und ehrlich. Die Agentur für Arbeit wird die wirtschaftliche Lage Deines Unternehmens gründlich prüfen.

Fazit: Gründungszuschuss Phase 2 beantragen

Die Beantragung des Gründungszuschusses Phase 2 kann eine wichtige Unterstützung für Gründer sein, die bereits erste Erfolge erzielt haben und nun auf eine langfristige, stabile Unternehmensführung hinarbeiten. Indem Sie den Antrag sorgfältig vorbereiten und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine schnelle und unkomplizierte Genehmigung.

Nutzen Sie die Förderung, um Ihr Unternehmen weiter auszubauen und langfristig erfolgreich zu machen!

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