4,97 / 5.0 positive Bewertungen I 600+ Gründer
5.0 von 5.0 positive Bewertungen auf Google.com
Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen eine belastende Herausforderung. Eine mögliche Lösung, um aus dieser Situation herauszukommen, kann die Existenzgründung sein. Glücklicherweise gibt es staatliche Förderprogramme, die diesen Schritt erleichtern – eines davon ist der Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger. Diese finanzielle Unterstützung hilft Gründern, ihre Geschäftsideen in die Tat umzusetzen. Es ist jedoch wichtig, zu wissen, dass der Zuschuss in zwei Phasen gewährt wird. In manchen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Agentur für Arbeit die Verlängerung des Gründungszuschusses ablehnt. Diese Entscheidung kann bei den Betroffenen zu Unsicherheit und Frustration führen. In diesem Artikel gehen wir auf wesentliche Punkte ein, die Gründer beachten sollten, um die Förderung erfolgreich zu nutzen.
Nutze unser kostenloses Erstgespräch zu Deiner Gründung.
5.0 von 5.0 positive Bewertungen auf Google.com
Der Gründungszuschussin Phase 2 ist die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung für Selbstständige, die bereits die erste Phase des Zuschusses erhalten haben. Diese Phase tritt nach den ersten sechs Monaten der Förderung ein, wenn die Gründerin oder der Gründer weiterhin auf den Zuschuss angewiesen ist, um ihre Existenz zu sichern.
Nach den ersten sechs Monaten besteht die Möglichkeit, den Gründungszuschuss um weitere neun Monate zu verlängern (2. Phase). In dieser Phase erhalten Gründer lediglich einen monatlichen Festbetrag von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Insgesamt können Existenzgründer so bis zu 15 Monate lang von der Förderung profitieren. Die Förderung in Phase 2 ist steuerfrei und wird nicht bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Um die Verlängerung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden, und es muss nachgewiesen werden, dass die selbstständige Tätigkeit weiterhin tragfähig ist.
Wenn der Gründungszuschuss über die ersten 6 Monate hinaus weitergezahlt werden soll, muss ein neuer Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Zu Beginn geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Gründerin oder der Gründer nach den ersten 6 Monaten in der Lage ist, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Förderung in der zweiten Phase dient weiterhin der sozialen Absicherung.
Um eine möglichst lückenlose Zahlung des Gründungszuschusses in der 2. Phase zu gewährleisten, wird empfohlen, den Antrag für die weitere Förderung 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der ersten 6 Monate zu stellen. Dieser Folgeantrag kann entweder persönlich bei der Agentur für Arbeit oder auch telefonisch eingereicht werden. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, endet der Gründungszuschuss mit dem Ablauf des 6. Monats.
Im Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses sind alle Änderungen im Vergleich zu Deinem ursprünglichen Förderantrag anzugeben:
Sollte es Zweifel an der Erfolgsfähigkeit der Selbständigkeit geben und somit an der Notwendigkeit der Weiterbewilligung, wird die Agentur für Arbeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben „eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle anfordern“.
Nach den ersten sechs Monaten besteht die Möglichkeit, den Gründungszuschuss um weitere neun Monate zu verlängern (2. Phase). In dieser Phase erhalten Gründer lediglich einen monatlichen Festbetrag von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Insgesamt können Existenzgründer so bis zu 15 Monate lang von der Förderung profitieren.
Die Agentur für Arbeit fördert Existenzgründungen nur weiter, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden. Hierfür müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden, wie etwa ein schriftlicher Bericht, der die unternehmerischen Tätigkeiten beschreibt, sowie ein Ausblick auf die Entwicklung der kommenden Monate. Entwickelt sich die Existenzgründung positiv, wird in der Regel davon ausgegangen, dass einer weiteren Förderung nichts im Weg steht. Die Entscheidung über jede Weiterbewilligung erfolgt jedoch individuell.
Einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss bzw. die Verlängerung des Gründungszuschusses (Phase 2) besteht nicht. Es ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit.
Die Beantragung des Gründungszuschusses Phase 2 kann eine wichtige Unterstützung für Gründer sein, die bereits erste Erfolge erzielt haben und nun auf eine langfristige, stabile Unternehmensführung hinarbeiten. Indem Sie den Antrag sorgfältig vorbereiten und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine schnelle und unkomplizierte Genehmigung.
Nutzen Sie die Förderung, um Ihr Unternehmen weiter auszubauen und langfristig erfolgreich zu machen!
Nutze unsere kostenlose professionelle Erstberatung für Deine Existenzgründung
5.0 von 5.0 positive Bewertungen auf Google.com
Wir melden uns schnellstmöglich bei Dir , damit Du Dein Projekt so schnell wie möglich starten kannst!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Elfsight. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen